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Bestätigungsverfahren: Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde geändert

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf eine Änderung des Abschnitts 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) hin. Im Online-Bestätigungsverfahren sei der Nachweis durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen. Bei Abfragen über die XML-RPC-Schnittstelle könne die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen sei der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 01.01.2021

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